28. April 1896

Auf dieses Datum ist die erste Baugenehmigung datiert, die erlaubte, ein zusätzliches Gesindehaus ans Haupthaus zu bauen. Zu diesem Zeitpunkt war das Haus schon über 100 Jahre alt. Aufzeichnungen aus den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts zu Umbauten, Anbauten, Neuregelungen des Baurechts. Nazizeit. Grundstücksbegehungen. Anweisungen, das Haus neu zu streichen, weil es ein Schandfleck der Gemeinde sei. Kriegszeit. Besatzungszeit. Die Familie des Sohnes wird von Russen aus ihrem Haus vertrieben. Sie verlieren alles, können nichts mitnehmen. Sie reisen über 500km hierher, wo sein Elternhaus steht. Sie wissen nur, dass der Vater tot ist, wissen nicht, ob die Mutter den Krieg überlebt hat. Und so stehen sie hier, am 5. Juli 1945, heimatlos und ohne Besitz und mit einem vierjährigen Sohn und bitten darum, in ihrem Elternhaus wohnen zu dürfen. Dieses ist inzwischen voll von Menschen, die aus den zerstörten Großstädten aufs Land verteilt wurden. „Sofort“ wurde auf den Antrag gestempelt.
Einiges in deutscher Kurrentschrift kann ich nicht lesen, alles, was ich entziffern kann, reicht völlig, mir einen Schauer nach dem anderen über den Rücken laufen zu lassen.

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